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Mitgliedsantrag:



    Gründungsjahr*









    Falls abweichend, Rechnungsadresse














    Branche / Berufsgruppe

    Hinweis: Für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme) beträgt der Mitgliedsbeitrag jährlich € 95,-




    Hinweis "Mitglieder werben Mitglieder": Empfehlen Sie die BDS Mitgliedschaft weiteren Unternehmern erhalten Sie eine Prämie von € 50,-




    Reguläre Mitgliedschaft €
    für unmittelbare Mitglieder (§4 Ziffer 1 der Satzung - siehe unten Beitragstabelle).

    Ich (Wir) ermächtige(n) Sie widerruflich, den fälligen Mitgliedsbeitrag zu Lasten meines (unseres) nachstehenden Kontos abzubuchen.






    Datenschutz*
    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@bds-bayern.de widerrufen.




    Hinweis zur Mitgliedschaft
    Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er die jeweils gültige Satzung und Beitragsordnung anerkennt. Die Mitgliedschaft kann jährlich – erstmalig zum Ablauf des dem Beitritt folgenden Jahres – schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder per E-Mail jeweils bis zum 30. September gegenüber der Hauptgeschäftsstelle gekündigt werden.

    Auszug aus der Beitragsordnung
    Der Mitgliedsbeitrag ist der Selbstveranlagung der Mitglieder überlassen, jedoch beträgt der Mindestbeitrag ab dem 01.01.2020 für Neumitglieder im Beitrittsjahr:


      Jahresbeitrag anteilliger Monatsbeitrag
    für unmittelbare Mitglieder (§4 Ziffer 1 der Satzung) € 190,00 € 15,90
    für unmittelbare Mitglieder, die auch Mitglied sind im Versorgungswerk mittelständischer Arbeitgeber e.V. des BDS Bayern € 110,00 € 9,20
    für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme) gegen Nachweis € 95,00 € 7,50
    für Mitglieder, die wegen Alters, Invalidität oder aus sonstigen Gründen, ohne Arbeitnehmer zu werden, ihren Betrieb aufgeben € 30,00  

    Sonstiges
    Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Die Umstellung des Mitgliedsbeitrags für bestehende Mitgliedschaften von unmittelbaren Mitgliedern auf die reduzierten Beiträge erfolgt nur auf schriftlichen Antrag an die Hauptgeschäftsstelle mit Wirkung ab dem jeweils darauffolgenden Kalenderjahr. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Sie wurde in der vorliegenden Fassung von der Generalversammlung 2019 beschlossen.